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Fotocredits: Falk Fleischer "FalkvanAlk"

Rahmenbedingungen bei Kaderteilnahme

Vereinswechsel als Kaderathlet:in

Sollte bei einem bzw. einer Kaderathlet:in die Absicht eines Clubwechsels bestehen, ist eine Unterrichtung mit Angaben von Gründen des zuständigen Landestrainers sowie ein informativer Austausch mit dem Landestrainer verpflichtend! 

Bei unangemeldeten Vereinswechseln behält sich der HHV einen Ausschluss aus dem Fördersystem vor. Die Verpflichtungserklärung ersetzt nicht das Wechselprotokoll. 

Finanzierung

Für die Durchführung der Talentförderung/-entwicklung wird der HHV durch das Land Hessen und den Landessportbund Hessen unterstützt. Die Fördermittel sind an strenge Richtlinien gebunden. Selbstverständlich hat dabei der HHV einen großen Teil der Leistungen zu tragen. Es bleibt daher nicht aus, dass Kaderathlet:innen einen Teil der Kosten selbst tragen. So wird z.B. bei Kadermaßnahmen mit Übernachtung ein Eigenanteil von € 40,00 je Spieler:in erhoben. 

Kinder- und Jugendschutz

Der HHV hat den Kinder- und Jugendschutz in seiner Satzung und in der Jugendordnung verankert. Seit 2024 ist er Mitglied im Bündnis Safe Kids. Ansprechpartnerin für das Kindeswohl ist Frau Konstanze Wortmann (wortmann@hessenhockey.de).

Alle haupt-, nebenberufliche und ehrenamtliche Personen, die Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durchführen, haben einen sog. Ehrenkodex unterzeichnet. Ferner wird von haupt-, nebenberuflich und ehrenamtlichen Trainer:innen und Betreuer:innen, die in Verbandsmaßnahmen und dem regelmäßigen Stützpunkttraining eingesetzt werden, das erweiterte Führungszeugnis eingesehen.